Sicherheitsbeauftragter:
Aus dem Sozialgesetzbuch VII geht hervor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte bestellt werden müssen. Sicherheitsbeauftragte sollen den Unternehmer beim betrieblichen Arbeitsschutz unterstützen, indem sie insbesondere auf die spezifischen Gesundheits- und Unfallgefahren achten und auf ihre Verhütung hinwirken. Diese Weiterbildung bereitet Sie auf Ihre neue Rolle als Sicherheitsbeauftragten vor und vermittelt Ihnen alle notwendigen Kenntnisse, um diese verantwortungsvolle Aufgabe erfolgreich meistern zu können.
Sicherheitsbeauftragter:
Das Seminar richtet sich an alle Mitarbeiter, die zukünftig als Sicherheitsbeauftragte bestellt werden sollen, sowie an alle am Arbeitsschutz interessierten Personen.
Die Absolventen erhalten eine Teilnahmebescheinigung als Nachweis der Befähigung zum Sicherheitsbeauftragten.