Sicherheitsbeauftragter:
Aus dem Sozialgesetzbuch VII geht hervor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte bestellt werden müssen. Sicherheitsbeauftragte sollen den Unternehmer beim betrieblichen Arbeitsschutz unterstützen, indem sie insbesondere auf die spezifischen Gesundheits- und Unfallgefahren achten und auf ihre Verhütung hinwirken. Diese Weiterbildung bereitet Sie auf Ihre neue Rolle als Sicherheitsbeauftragten vor und vermittelt Ihnen alle notwendigen Kenntnisse, um diese verantwortungsvolle Aufgabe erfolgreich meistern zu können.
Brandschutzhelfer:
Ein Brandschutzhelfer ist eine von meist mehreren Personen innerhalb eines Unternehmens, welcher vom Arbeitgeber benannt wird, um im Falle von Bränden bestimmte festgelegte Aufgaben der Brandbekämpfung zu übernehmen. Diese werden gemäß § 10 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes, der „Technische Regeln für Arbeitsstätten, Maßnahmen gegen Brände (ASR A2.2)“ und der Unfallverhütungsvorschrift „DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention“ ernannt.
Sicherheitsbeauftragter:
Brandschutzhelfer:
Das Seminar richtet sich an alle Mitarbeiter, die zukünftig als Sicherheitsbeauftragte und
Brandschutzhelfer bestellt werden sollen, sowie an alle am Arbeitsschutz interessierten Personen.
Die Absolventen erhalten eine Teilnahmebescheinigung als Nachweis der Befähigung zum
Sicherheitsbeauftragten und Brandschutzhelfer