Datenschutz

Abeitsmittel

Datenschutzbeauftragter

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verpflichtet praktisch jedes Unternehmen zur Einhaltung des Datenschutzes im eigenen Betrieb.

Für viele Unternehmen ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten jedoch erst ab einer bestimmten Unternehmensgröße oder der Art der Verarbeitung von personenbezogenen Daten verpflichtend. Dies hat oftmals zur Folge, dass der Datenschutz im Unternehmen vernachlässigt wird und der Verantwortliche seiner gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommt.

Damit Sie Ihre Kosten im Überblick behalten, haben wir für jede Unternehmensgröße das passende Leistungspaket.

Unsere Leistungen

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  • Prüfung Ihrer Datenschutzerklärung (Homepage, Mitarbeiter, Kunden)
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  • Unterstützung beim Aufbau des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
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  • Schulung der Mitarbeiter im datenschutzgerechten Umgang mit personenbezogenen Daten
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  • Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis und die Vertraulichkeit
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  • Organisation der Betroffenenrechte
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  • Beratung bei der Auswahl und Einführung von spezifischen IT-Anwendungen
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  • Anlaufstelle bei Fragen oder Beschwerden (intern und extern)
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  • Entwicklung von Richtlinien und Arbeitsanweisungen
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  • Penetrationstest – Schwachstellenanalyse der IT-Systeme
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  • Durchführung von Datenschutzaudits

Ihre Vorteile

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  • Überschaubare und transparente Kosten
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  • Kompetente und praxisgerechte Umsetzung gemäß den aktuellen Datenschutzvorschriften
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  • Vermeidung von innerbetrieblichen Interessenskonflikten
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  • Verbesserte Haftung / Absicherung
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  • Wegfall des erweiterten Kündigungsschutzes
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