Brandschutzhelfer:
Ein Brandschutzhelfer ist eine von meist mehreren Personen innerhalb eines Unternehmens, welcher vom Arbeitgeber benannt wird, um im Falle von Bränden bestimmte festgelegte Aufgaben der Brandbekämpfung zu übernehmen. Diese werden gemäß § 10 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes, der „Technische Regeln für Arbeitsstätten, Maßnahmen gegen Brände (ASR A2.2)“ und der Unfallverhütungsvorschrift „DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention“ ernannt.
Brandschutzhelfer:
Das Seminar richtet sich an alle Mitarbeiter, die zukünftig als Brandschutzhelfer bestellt werden sollen, sowie an alle am Brandschutz interessierten Personen.
Die Absolventen erhalten eine Teilnahmebescheinigung als Nachweis der Befähigung zum Brandschutzhelfer.