Regalanlagen sowie deren Einrichtungen gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Gemäß § 10 BetrSichV, hat der Arbeitgeber entsprechend den ermittelten Fristen (min.jährlich), die Regalanlagen durch eine befähigte Person überprüfen zu lassen.
Wir prüfen Ihre ortsfesten Regalsysteme und Lagereinrichtungen nach DIN EN 15635
Wir unterstützen Sie fachkundig bei der Prüfung Ihrer technischen Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Information 208-016. Unsere speziell qualifizierten Mitarbeiter übernehmen für Sie die jährliche Prüfung von sämtlichen Leitern, Tritten und Fahrgerüsten
Grundlage der Elektroprüfung sind die relevanten Arbeitsschutzgesetze und Vorschriften der jeweiligen Berufsgenossenschaften. Gemäß der DGUV V3 hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel von einer befähigten Person, wie z.B. einer Elektrofachkraft, regelmäßig geprüft werden. Zum Schutz Ihrer Mitarbeiter, Kunden und Besucher, erstellen wir ein Arbeitsmittelkataster und prüfen Ihre Elektrogeräte vor Ort.